Es ist einerseits keine Überraschung, dass die steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung im Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2020 fehlt. Denn bisher gibt es keine erkennbare Initiative von Bund und Ländern, dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen. Andererseits ist das sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar.
Die steuerliche Förderung steht sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans, den das Bundeswirtschaftsministerium Ende 2018 vorgelegt hat. Seit Jahren ist klar, dass die steuerliche Förderung ein entscheidendes Instrument ist, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen.
Nach Berechnungen der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz würde allein dieses Instrument dafür sorgen, dass im Jahr 2030 3,4 Millionen Tonnen weniger Treibhausgase ausgestoßen werden. Unter den zusätzlichen Maßnahmen, die laut geea auf jeden Fall im Gebäudesektor kommen müssten, ist die steuerliche Förderung mit einem Anteil von 27,4 Prozent mit Abstand die wirkungsvollste. Wir hoffen, dass die Entscheidung durch die Beratungen des neu einberufenen Klimakabinetts noch einmal überdacht wird.