Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) wird sich weiter verzögern. Der Bundesrat hat den novellierten EnEV-Entwurf am 5. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht beschlossen. Die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) initiierte Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) fordert eine rasche Verabschiedung des Regelwerks.
„Die Energiewende im Gebäudesektor benötigt dringend verlässliche Rahmenbedingungen. Das monatelange Tauziehen um die neue EnEV schafft unnötige Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen“, kritisiert Stephan Kohler, geea-Sprecher und dena-Geschäftsführer.
In einem offenen Brief an die Politik bilanziert der Zusammenschluss aus Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen zudem den aktuellen Stand der Energiewende im Gebäudesektor. Ohne die Erschließung der wirtschaftlichen Effizienzpotentiale in diesem Bereich könne die Energiewende nicht gelingen, heißt es in dem Schreiben, das an hochrangige Politiker in den entsprechenden Fachgremien von Bundestag, Bundesrat und Ministerien sowie in den Ländern gerichtet ist. „Ein Großteil der heutigen Gebäude ist mehr als 35 Jahre alt und verfügt weder über eine Gebäudedämmung noch über zeitgemäße Heizungstechnik. Nur etwa fünf Prozent des Gebäudebestandes ist energetisch auf der Höhe der Zeit“, betonen die unterzeichnenden geea-Mitglieder. Angesichts des ehrgeizigen Ziels der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch in Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent zu senken, seien neue Impulse zur Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich.
Steuerliche Anreize schaffen
Nur wenn es gelinge, die Energieeffizienz im Gebäudebereich nachhaltig zu steigern und den Energieverbrauch zu senken, seien die nationalen Klimaschutzziele erreichbar, betont die geea. „Eine attraktive und zielgruppengenaue Förderung muss Aktivierungsimpulse liefern, Anschubeffekte bei potenziellen Investoren auslösen und privates Kapital mobilisieren“, heißt es in dem Brief. Die geea fordert daher unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen. „Mittelfristig muss der Staat ein Fördervolumen von fünf Milliarden Euro bereitstellen, um die selbst gesetzten Energieeffizienzziele im Gebäudebereich zu erreichen“, so die geea-Mitglieder.
Ordnungsrecht vereinfachen
Ein stringentes und möglichst schlankes Ordnungsrecht sollte zudem laut dem offenen Brief den rechtlichen Rahmen für Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren vorgeben. Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten in Höhe von 25 -30 Prozent sieht die geea auch vor dem Hintergrund der bereits heute realisierten Baupraxis als sinnvoll an. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Sanierung von Bestandsgebäuden lehnt die geea ab.
Energieausweis stärken
Bestehende Marktinstrumente sollten darüber hinaus aus Sicht der geea optimiert und neue Instrumente entwickelt werden. „Vor allem der Energieausweis für Gebäude muss durch eine neue, hochwertige Ausgestaltung gestärkt werden“, heißt es in dem Brief.
Hintergrund
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sind. Sie ist die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden. Kern der laufenden EnEV-Novelle sind höhere energetische Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit 2009 geltenden Recht. Für den Bestand sind keine Verschärfungen vorgesehen. Mit der neuen Verordnung werden Vorgaben der EU umgesetzt, die eigentlich schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in Kraft treten müssen.