Genau vor einem halben Jahr, am 12. März, hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag erklärt: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern.“ Mit gutem Grund: Die international verbindlich erklärten Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn auch der deutsche Gebäudebestand energieeffizienter wird – sprich: wenn deutlich mehr Wohnhäuser, Schulen, Bürogebäude usw. energetisch saniert werden.
Wohl wahr, heute gibt es viele integrierte Ansätze, Quartiersplanungen und auch Überlegungen für die urbane Energiewende. Unter dem Strich aber führt kein Weg an effizienteren Gebäuden vorbei. Und die dafür infrage kommenden Instrumente sind schnell aufgezählt: Neue Heizung, Wärmedämmung, Wärmeschutzfenster – das spart Energiekosten und sorgt dafür, dass alte Gebäude mit hohem Energiebedarf wieder zukunftsfähig werden. Und es verbessert Deutschlands Klimabilanz.
Dennoch bleibt der Gebäudesektor – zusammen mit Verkehr und Industrie – bislang eines der Sorgenkinder der Energiewende. Der momentane Boom im Bausektor bringt nur wenig energetische Verbesserung für Bestandsgebäude. Für Deutschland kann das teuer werden: Schaffen wir es nicht, die mit den anderen EU-Staaten vereinbarten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, drohen hohe Ausgleichszahlungen.
Alle Szenarien zur Erreichung der Klimaschutzziele im Jahr 2030 sagen klar: Ohne eine schnelle und deutliche Steigerung der energetischen Gebäudesanierung wird es nicht gehen. Wir müssen jetzt damit anfangen, unsere Gebäude zu sanieren. Alle Technologien und Baustoffe, die wir für energieeffiziente Häuser brauchen, sind seit Jahren verfügbar. Was fehlt, sind starke und einfach nutzbare Anreize, in die energetische Sanierung zu investieren.
Für die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern würde eine starke steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einen solchen Anreiz bieten. Dazu muss sie langfristig ausgerichtet und einfach umsetzbar sein. Warum also ist dieses Instrument im derzeit im Bundestag diskutierten Haushalt 2019 nicht aufgeführt? Die Steuerförderung der energetischen Sanierung von Eigenheimen ist richtig und gehört daher in den Bundeshaushalt.